NATURSCHUTZHUNDE

IMPRESSUM

Angaben gem. § 5 TMG

Sitz des Vereines

NATURSCHUTZHUNDE - Spürhunde im Natur- und Artenschutz

Kleingmainergasse 5c

5020 Salzburg

info@naturschutzhunde.at

ZVR-Zahl: 340118591


Bildrechte

Annika Busse, Sabine Fallend, Werner Holzinger, Daniela Hummel, Stefan Knöpfer, Brigitte Komposch, Robert Krickl, Heidi Kurz, Bea Maas, Marion Schindlauer, Petra Sumasgutner, Johannes Volkmer

Wir verwenden lizenzfreie Stock Fotos von Piqsels


Haftungsausschluss

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Bei allen Trainings hat das Einhalten der tierschutzrechtlichen Bestimmungen oberste Priorität! Zuwiderhandeln von Trainingsteilnehmer:innen kann einen sofortigen Ausschluss zur Folge haben.
    Eine Refundierung der Trainingskosten ist in diesem Fall nicht möglich. 
  2. Es können nur Hunde am Training teilnehmen, die über einen vollen bzw. dem Alter entsprechenden Impfschutz besitzen und frei von ansteckenden Krankheiten sind.
  3. Jeder am Training teilnehmende Hund muss ausreichend durch eine Hundehaftpflichtversicherung versichert sein.
  4. Auf Anforderung hat der Kunde/die Kundin Impfpass, Anmeldebestätigung und Polizze der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
  5. Für Personen‐, Sach‐oder Vermögensschäden, welche durch den Hund oder Hundehalter:in entstehen, die auf die gezeigten Übungen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Der Hundehalter/die Hundehalterin ist einzig und alleine selbst für die verursachten Schäden seines/ihres Hundes verantwortlich.
  6. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet, den Trainer/die Trainerin vor der ersten Trainingsstunde über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.
  7. Die Teilnahme an Veranstaltungen der NATURSCHUTZHUNDE erfolgt auf eigenes Risiko.
  8. Der Verein NATURSCHUTZHUNDE haftet als Veranstalter nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, und nicht für Schäden, die von Dritten oder mitgebrachten Tieren herbeigeführt werden.
  9. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen oder aus den, hierzu Bezug nehmenden, Angaben in der Anmeldebestätigung zur Veranstaltung. Diese Angaben sind bindend. NATURSCHUTZHUNDE behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Veranstaltungsbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Beginn der Veranstaltung informiert wird. Teilnehmer:innen haben ab dem Erhalt einer solchen Information das Recht, innerhalb von 8 Tagen von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten und erhält eine evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. NATURSCHUTZHUNDE behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.
  10. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer/die Teilnehmerin dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder/die Anmelderin. Ein Vertrag kommt mit der Annahme und der Bestätigung durch NATURSCHUTZHUNDE zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
  11. Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Buchungsbestätigung. Bitte bezahlen Sie den Preis für die Veranstaltungen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich NATURSCHUTZHUNDE die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. NATURSCHUTZHUNDE hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.
  12. Rücktritt durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin bzw. NATURSCHUTZHUNDE: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist das Eingangsdatum beim Veranstalter NATURSCHUTZHUNDE. Im Falle eines Rücktritts werden seitens NATURSCHUTZHUNDE Stornokosten berechnet. Die Stornokosten betragen: bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung 50 % der Kursgebühr, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Rückerstattung 25 % der Kursgebühr, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: keine Rückerstattung der Kursgebühr. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Zur Vermeidung von Stornokosten kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin auch einen Ersatzteilnehmer benennen. Stornobedingungen für Webinare: Für Kurzwebinare (bis 90 min) ist bis 24 Stunden vor Beginn des Webinars ist ein Storno möglich, danach wird die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Für Webinare, die länger als 90 min dauern gelten dieselben Stornobedingungen wie für Veranstaltungen. Nicht in Anspruch genommene Webinare werden nicht erstattet. Für technische Schwierigkeiten bei der Übertragung seitens des Teilnehmers/derTeilnehmerin haftet der Organisator nicht.
  13. Sollte eine Veranstaltung seitens NATURSCHUTZHUNDE abgesagt werden, wird die bereits bezahlte Kursgebühr voll zurück erstattet. NATURSCHUTZHUNDE kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehme/die Teilnehmerin vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten/Dozenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Der Verein NATURSCHUTZHUNDE wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatzveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, sodass die bezahlten Teilnahmegebühren gültig bleiben. NATURSCHUTZHUNDE haftet auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht jedoch für darüber hinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch den Ausfall von Veranstaltungen oder Terminverschiebungen entstehen.
  14. Gerichtsstand ist Salzburg.


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